Arbeitssicherheit ist eine Priorität!
Arbeitssicherheit ist eine Priorität!
Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitssicherheit ein Teil zur Minimierung von Risiken für Ihre Sicherheit und Gesundheit. Es enthält Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Doch welche Strategien können Sie zur Arbeitssicherheit treffen? Was hilft Ihnen die Arbeitssicherheit umzusetzen?
Unterschiedliche Bereiche in der Arbeitssicherheit
Je nach dem in welchem Bereich bzw. Betrieb Sie angestellt sind und welche Aufgaben Sie dort wahrnehmen, gibt es verschiedene Wege Sie vor Risiken zu schützen. Sie können sich über die Gefährdungsschutzmaßnahmen informieren, indem Sie in Ihrem Unternehmen an Sicherheitsunterweisungen teilnehmen. Ihnen sollte klar sein, welche Risiken Ihnen in Ihrem Arbeitsverhältnis drohen und wie Sie sich im Falle eines Schadens verhalten.
Einzelteile einer Sicherheitsunterweisung ebenso wie Betriebsvereinbarungen in der Arbeitssicherheit
Sicherheitsunterweisungen sind einmal alljährlich durchzuführen. Sie sind beachtenswerte Bestandteile des Arbeitsschutzes. Diese Unterweisungen können folgende Themen, wie zum Beispiel Erste Hilfe, Arbeiten an Maschinen, Tragen von Schutzhandschuhen, Alkohol am Arbeitsplatz, Heben und Tragen, Gehörschutz, Tätigkeit mit Gefahrenstoffen, Verkehrssicherheit, Brandschutz, Bildschirmarbeitsplätze und etliche mehr, enthalten. In zahlreichen Unternehmen werden Dienstanweisungen beziehungsweise Betriebsvereinbarungen mit den Sicherheitsvorschriften bekannt gegeben und von den Arbeitnehmern zur Kenntnis genommen. Diese sogenannten Betriebsvereinbarungen sind grundsätzlich von Ihnen als Arbeitnehmer einzuhalten, da diese Gegenstand des Arbeitsvertrages sein können. Halten Sie diese Vorschriften nicht ein, könnte es Konsequenzen haben, wie zum Beispiel eine Abmahnung oder gar eine Kündigung.
Schutzmaßnahmen, Schulungen und Einhaltung der Arbeitssicherheit
Das Unternehmen beziehungsweise der Betrieb in dem Sie tätig sind, muss die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass Sie als Arbeitnehmer vor den Risiken geschützt sind. Ihr Arbeitgeber kann folgende Maßnahmen zum Arbeitsschutz treffen, wie die regelmäßige Reinigung des Arbeitsplatzes oder die persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Die Schutzausrüstung sollte den hygienischen Ansprüchen gerecht werden. Ein bedeutender Teil des Arbeitsschutzes ist ebenfalls die Instandhaltung der jeden Tag angewandten Arbeitsmittel, welche Ihnen der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Der Vorgesetzte hat ebenso darauf zu achten, dass zur Minimierung der Gefahren eine angemessene Arbeitspraxis am Arbeitsplatz vorhanden ist. Sie sollte auf den gesamten Arbeitsbereich ausgedehnt werden.
Werden Ihnen Schulungen oder Sicherheitsunterweisungen zur Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb angeboten, nehmen Sie diese wahr. Mit Hilfe der Schulungen können Sie sich den Gegebenheiten in Ihrem Betrieb angleichen.Grundsätzlich haben Unternehmen die Rangfolge der Schutzmaßnahmen einzuhalten, was den Vorrang von technischen vor organisatorischen und/oder persönlichen Schutzmaßnahmen angeht. Ihr Arbeitgeber kann Sie überprüfen, ob die besprochenen Themen der Arbeitssicherheit eingehalten und angenommen werden. Der Vorgesetzte kann Beobachtungen durchführen beziehungsweise durchführen lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kann er Sie zu einem persönlichen Gespräch bitten. Sollte sich bei Ihnen eine unsichere Arbeitsweise zeigen, können Sicherheitsunterweisungen wiederholt werden. Bei einem guten Verhalten und Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, kann der Arbeitgeber Ihre vorbildliche Arbeitsweise auch aufzeigen.