Tag: 28. November 2017

Steuerhinterziehung ist ein heikles Thema. Denn nicht immer werden Steuern mit purer Absicht hinterzogen. Manchmal sind auch Fehler in der Buchhaltung daran schuld, dass Steuern hinterzogen werden. Pure Absicht steckt also nicht immer hinter. Bei der Strafe Steuerhinterziehung spielt das aber keine Rolle. Denn dem Staat ist es ziemlich egal, ob man die Steuern absichtlich hinterzogen hat oder aber aus Versehen.

Steuerhinterziehung kann unangenehm werden

Selbstanzeige SteuerhinterziehungBestraft wird beides gleichermaßen. Allerdings bietet Vater Staat Steuerhinterziehern eine Möglichkeit, um straffrei aus der Steuerstrafsache herauszukommen. Mit einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung kann man nämlich dafür sorgen, dass man nicht vor einem Gericht landet und keine Verurteilung fürchten muss. Hier erfahren Sie etwas zu dem Thema Anwalt Zollreocht. Mehr zu diesem Thema.

Insbesondere wenn man einen eigenen Betrieb führt oder sonst auf seine Reputation besonders achten muss, ist die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung dann sinnvoll. Schließlich braucht man so in der Regel nicht fürchten, vorbestraft zu sein, wenn man Steuern hinterzogen hat. Allerdings sorgt nicht jede Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung dafür, dass man auch straffrei bleibt. Lösen Sie Ihre Probleme mit dem Ulm Steuerberater.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung kann Straffreiheit bringen

Gemäß § 371 Abgabenordnung (AO) wird derjenige nach § 370 AO nicht bestraft, der gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten sämtliche unrichtigen Angaben vollkommen berichtigt. Das bedeutet, dass eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung durchaus Straffreiheit bringen kann, wenn man denn auch wirklich alles komplett richtig stellt. Und genau hierbei liegt manchmal das Problem bei der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Denn nur ein vergessener Cent führt dazu, dass es keine Straffreiheit gibt, selbst wenn man alles andere komplett berichtigt hat. Mehr zu dem Thema Steuerstrafrecht.

Bei der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung kommt es also auf jeden Fall darauf an, zu 100 Prozent darauf zu achten, dass alle Angaben bei der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung richtig sind. Selbst kleinste Fehler, die nur einen ganz minimalen Unterschied ausmachen, sorgen dafür, dass es keine Straffreiheit gibt und man sich am Ende vor einem Gericht wieder sieht wegen Steuerhinterziehung. Und dort haben auch in der Vergangenheit schon prominente Beispiele gezeigt, dass die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung eben nicht zwangsläufig auch zur Straffreiheit führt.

Für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung mit einem Profi vorbereiten

Möchte man die eigene Steuerhinterziehung, sei es weil sie absichtlich geschehen ist oder man es versehentlich in der Buchhaltung falsch eingetragen hat, melden, dann ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich vorher den Rat eines Profis einzuholen. Die Rede ist in diesem Fall von einem Steuerberater oder noch besser von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht. Denn wie bereits erwähnt, doch die Selbstanzeige nur bei absoluter Richtigkeit dafür, dass man straffrei ausgeht.

Daher ist es auf jeden Fall gut, die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung mit einem Profi, sei es mit einem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt für Steuerrecht, vorzubereiten. Und erst wenn man sich absolut sicher ist, dass wirklich alle Angaben für die Selbstanzeigerichtig sind, sollte man dann auch zu Finanzbehörde gehen und sich selbst anzeigen. So bestehen die besten Chancen darauf, dass man mit der Selbstanzeige auch auf jeden Fall straffrei davonkommt. Die hinterzogenen Steuern muss man aber natürlich sofort nachzahlen. Aber das versteht sich ja von selbst.